Ist das französische Recht noch attraktiv (nach der Reform des Schuldrechtes)?

Prof. Dr. Jochen BAUERREIS hat über dieses aktuelle Thema im Rahmen eines vom Collège des Avocats Spécialistes en Droit de l’Arbitrage (CASDA) in Partnerschaft mit dem Centre Interprofessionnel de Médiation et d’Arbitrage (CIMA) organisierten Kolloquiums einen Vortrag gehalten. Thema dieser Veranstaltung war die:

„Anpassung der Verträge an die neuen Anforderungen des Geschäftslebens. Behalten Sie die Kontrolle über Ihre Verträge (Neuverhandlung, Wegfall der Geschäftsgrundlage, Preisanpassung, missbräuchliche Klauseln)“

Das Kolloquium fand am 25. November 2016 in Lyon (Regionale Industrie- und Handelskammer) statt und wurde eröffnet morgens von den Herren Jean-Marc MOREL (Vorsitzender des Conseil Régional de l’Ordre des Experts Comptables Rhône Alpes), dem Präsidenten des CASDA Bruno CRESSARD (Rechtsanwalt und ehem. Präsident der Rechtsanwaltskammer Rennes) sowie dem Präsidenten des Schiedsrates des CIMA Thierry BONNET (Rechtsanwalt, Lyon).

Im Anschluss daran hat Frau Christine LECUYER-THIEFFRY (Rechtsanwältin, Paris) eine Einführung zu den wichtigsten Punkten der Reform gegeben.

Die erste Gesprächsrunde zum Thema „Die Antwort der Schiedsgerichtsbarkeit auf die Herausforderung des neuen Vertragsrechtes“ wurde durch Louis DEGOS (Rechtsanwalt, Paris und Mitglied des CNB) geleitet. Zunächst referierte Thomas DESCHRYVER (Rechtsanwalt, Lille) über das Thema „Treu und Glaube“. Im Anschluss daran wurde die Problematik der Preisbestimmung und –festsetzung von Béatrice FAVAREL (Rechtsanwältin, Marseille) erörtert. Schließlich analysierte Alain VIDAL NAQUET (Rechtsanwalt, Marseille) kritisch das neue Rechtsinstitut des „Wegfalles der Geschäftsgrundlage“, einem Schlüsselelement der Reform, das zahlreiche Diskussionen ausgelöst hat.

Die zweite Gesprächsrunde betraf die Frage der Flexibilität der Schiedsgerichtsbarkeit vs. Rechtssicherheit“ und wurde von Christoph RADTKE (Rechtsanwalt, Lyon) geleitet. Romain DUPEYRE (Rechtsanwalt, Paris) hat sich zur Eröffnung der Diskussion mit dem Thema der Gültigkeit und Wirksamkeit von Schiedsgerichtsklauseln nach dem neuen Recht auseinandergesetzt, gefolgt von Denis BENSAUDE (Rechtsanwalt, Paris), der sich mit dem Thema „Schiedsgerichtsklausel nach Maß“ befasst hat. Diese zweite Diskussionsrunde wurde durch den zusammenfassenden Vortrag von Prof. Dr. Jochen BAUERREIS (Rechtsanwalt, Straßburg) zur Frage der Attraktivität des französischen Rechtes nach der Reform des Schuldrechtes abgeschlossen.

Prof. Dr. Jochen BAUERREIS hat sich dabei insbesondere mit der Frage auseinandergesetzt, welche Rolle das französische Recht zukünftig bei der Verhandlung und Gestaltung von internationalen Verträgen spielen wird.

Das anwesende Publikum hatte somit Gelegenheit, sich bei erfahrenen und auf dem Gebiet der Schiedsgerichtsbarkeit spezialisierten Rechtsanwälten über die wichtigsten Aspekte der Reform des Schuldrechtes für die praktische Ausgestaltung von Verträgen zu informieren. In diesem Zusammenhang konnten vor allem folgende Themen im Hinblick auf die gerichtliche und schiedsgerichtliche Streitbeilegung vertieft werden:

  • Rechtskontrolle von missbräuchlichen Klauseln
  • gerichtliche Überprüfung der Preisfestsetzung bei Rahmen- und Dienstleistungsverträgen
  • Vertragsfreiheit vs. zwingendes Gesetzesrecht
  • Grundsatz von „Treu und Glaube“ bei wirtschaftsrechtlichen Verträgen
  • Lehre vom „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ und Hardship-Klauseln
  • Gestaltung und Wirksamkeit von Schiedsvereinbarungen nach der Reform
  • Rolle des Richters (staatlicher Richter oder Schiedsrichter) bei Anwendung des neuen Vertragsrechtes
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