Rat der europäischen Anwaltskammern (CCBE)

Seit 2011 ist Prof. Dr. Jochen Bauerreis als Experte der französischen Delegation der Rechtsanwaltsschaften im Ausschuss für europäisches Privatrecht beim Rat der europäischen Anwaltskammern (Conseil des barreaux européens – CCBE) tätig.

Der Rat der Europäischen Anwaltskammern ist eine gemeinnützige Organisation, die Anwaltskammern aus 32 Voll-Mitgliedstaaten und weiteren 13 assoziierten Ländern und Beobachterländern vertritt. Dies entspricht mehr als 10 Millionen in Europa ansässigen Rechtsanwälten.

Die CCBE handelt als Sprachrohr der europäischen Anwaltschaft in grenzübergreifenden europäischen Diskussionen und Problematiken. Aufgrund ihrer Eigenschaft als Berater und Vertreter der Anwaltschaft vor der Europäischen Kommission sowie vor dem Europäischen Parlament sind grenzübergreifende Themen und ihre Auswirkungen auf die Anwälte ein wichtiger Aspekt der Tätigkeit des CCBE.

Das vorrangige der CCBE besteht darin, die wesentlichen Rechtsgrundsätze, auf denen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit aufbauen und insbesondere das Recht auf Zugang zur Justiz, zu verteidigen.

Die nationalen Delegationen entsenden Vertreter und Fachleute an den Rat der europäischen Anwaltskammern, die dort in Fachausschüssen und Arbeitsgruppen zusammenarbeiten.
Als Experte der französischen Delegation im Ausschuss für europäisches Privatrecht hat Prof. Dr. Jochen Bauerreis bislang bei folgenden Projekten mitgearbeitet:

  • Vorschlag eines Gemeinsamen Europäischen Kaufrechts (CESL) vom 11. Oktober 2011
  • Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarung vom 30. Juni 2005
  • Vorschlag eines Haager Übereinkommens über die Wahl des anwendbaren Rechts vom 16. November 2012
  • Vorschlag eines Haager Übereinkommen für über die gerichtliche Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckbarkeit von Urteilen in Zivil- und Handelssachen von August 2013

Offiziellen Seite: www.ccbe.eu

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