M & A

Vorbereitung und Durchführung von Unternehmenskäufen sowie Joint-Venture-Projekten

Prof. Dr. Jochen Bauerreis hat sich auf die rechtliche Beratung von Unternehmen spezialisiert, die im Ausland einen Unternehmenskauf – ggf. im Rahmen eines Joint-Venture-Projektes – vornehmen möchten. In diesem Zusammenhang unterstützt Prof. Dr. Jochen Bauerreis die Unternehmen bei der strategischen Vorbereitung des M&A-Konzeptes sowie bei der Kontaktaufnahme und Verhandlung mit den Ansprechpartnern der Zielgesellschaft. Zur Vorbereitung einer solchen Transaktion verhandelt und gestaltet Prof. Dr. Jochen Bauerreis die Vorverträge in Form von Letter of intent (LOI) oder Memorandum of understanding (MOU), in denen die Vertraulichkeitsverpflichtungen der Parteien, die rechtliche Konzeption des beabsichtigten Unternehmenserwerbes sowie Haftungsregeln für den Fall eines Abbruchs von Verhandlungen aufgenommen werden.

In einer zweiten Phase koordiniert Prof. Dr. Jochen Bauerreis die Vorbereitung und Durchführung sogenannter Due Diligence-Prüfungen der Zielgesellschaft und übernimmt ggf. die Anfertigung (auf Wunsch mehrsprachig) eines sogenannten Due Diligence-Berichtes, der Grundlage für die späteren Vertragsverhandlungen und den endgültigen Unternehmenskaufvertrag sein wird.

Prof. Dr. Jochen Bauerreis leitet mit der tatkräftigen Unterstützung der verschiedenen Spezialisten von ABCI ALISTER  schließlich die Verkaufsverhandlung und übernimmt die Gestaltung und/oder Überprüfung der endgültigen Unternehmenskaufverträge, wobei sowohl die Verkaufsverhandlungen als auch die Gestaltung und/oder Überarbeitung der Unternehmenskaufverträge zwei- bzw. mehrsprachig (englisch, deutsch, französisch) erfolgen können.

Prof. Dr. Jochen Bauerreis bietet schließlich seine rechtliche Unterstützung im Zusammenhang mit den im Rahmen des sogenannten Closing vorzunehmenden Maßnahmen an (Kaufpreiszahlung, Berechnung von Kaufpreistranchen, Übertragung von Wertpapieren, Bestellung von Sicherheiten) und steht seinen Mandanten selbstverständlich auch für den Fall nachvertraglicher Streitigkeiten zwischen den Kaufvertragsparteien im Zusammenhang mit der Geltendmachung von vertraglichen Erklärungen und/oder Garantien (Reps & Warranties) zur Verfügung.

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