Projet de droit commun européen de la vente (DCEV – CESL)

Auf Einladung des Präsidenten der Delegation der französischen Anwaltskammern

Maître Jean-Jacques Forrer, Anwalt in Brüssel und Straßburg und ehemaliger Kammerpräsident nahm Prof. Dr. Jochen Bauerreis an den « Entretiens Européens » am 17. Oktober 2014 in Brüssel teil.

Im Rahmen dieser « Entretiens Européens », hielt Prof. Dr. Jochen Bauerreis einen Vortrag zum Thema:

« Projet de droit commun européen de la vente (DCEV – CESL) »

Entretiens Européens CESL 02Im ersten Teil seines Vortrages zeigte Prof. Dr. Jochen Bauerreis dem Publikum die verschiedenen Fortschritte auf, die seit Beginn des Gesetzgebungsprozesses des CESL erzielt worden sind:

  • Wahl des CESL vs. Wahl des anzuwendenden Rechtes (Rom I)
  • Anwendungsbereich des CESL im Verhältnis zu den kleinen und mittleren Unternehmen
  • Umfassende Definition von grenzüberschreitenden Verträgen
  • Möglichkeit der Anwendung des CESL für interne Verträge
  • Fakultativer Charakter des CESL als „optionales Instrument“
  • Ausreichender Schutz der Verbraucher

Trotz dieser Fortschritte musste Prof. Dr. Jochen Bauerreis jedoch auch Kritik bezüglich einiger verschiedener Problematiken üben, die seiner Ansicht nach immer noch zu lösen sind:

  • Anwendungsbereich
  • Definition des Unternehmens vs. Verbraucher
  • Anwendung des CESL vs. CISG – Vermutung eines opting out
  • Verlust des Rechtes auf Vertragsbeendigung durch den Käufer
  • Besonderheiten des B2B im Gegensatz zum B2C
  • Fehlende Transparenz bei der Anwendung der Regelungen
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