Auf Einladung des Präsidenten der Delegation der französischen Anwaltskammern
Maître Jean-Jacques Forrer, Anwalt in Brüssel und Straßburg und ehemaliger Kammerpräsident nahm Prof. Dr. Jochen Bauerreis an den « Entretiens Européens » am 17. Oktober 2014 in Brüssel teil.
Im Rahmen dieser « Entretiens Européens », hielt Prof. Dr. Jochen Bauerreis einen Vortrag zum Thema:
« Projet de droit commun européen de la vente (DCEV – CESL) »
Im ersten Teil seines Vortrages zeigte Prof. Dr. Jochen Bauerreis dem Publikum die verschiedenen Fortschritte auf, die seit Beginn des Gesetzgebungsprozesses des CESL erzielt worden sind:
- Wahl des CESL vs. Wahl des anzuwendenden Rechtes (Rom I)
- Anwendungsbereich des CESL im Verhältnis zu den kleinen und mittleren Unternehmen
- Umfassende Definition von grenzüberschreitenden Verträgen
- Möglichkeit der Anwendung des CESL für interne Verträge
- Fakultativer Charakter des CESL als „optionales Instrument“
- Ausreichender Schutz der Verbraucher
Trotz dieser Fortschritte musste Prof. Dr. Jochen Bauerreis jedoch auch Kritik bezüglich einiger verschiedener Problematiken üben, die seiner Ansicht nach immer noch zu lösen sind:
- Anwendungsbereich
- Definition des Unternehmens vs. Verbraucher
- Anwendung des CESL vs. CISG – Vermutung eines opting out
- Verlust des Rechtes auf Vertragsbeendigung durch den Käufer
- Besonderheiten des B2B im Gegensatz zum B2C
- Fehlende Transparenz bei der Anwendung der Regelungen